1) Vermietungen sind nur mit der schriftlichen Bestätigung der Eigentümer rechtskräftig.
2) Vermietungen beginnen am Anreisetag ab 15 Uhr (La Fontaine: 16 Uhr) und enden am Abreisetag um 10 Uhr.
3) Wenn nicht anders vereinbart, darf das Ferienhaus nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl (+Haustieranzahl) belegt werden.
4) Rücktritt vom Mietvertrag durch den Reisegast:
Im Falle Ihres Rücktritts sind Sie berechtigt einen Eratzmieter zu stellen, der den geschlossenen Buchungsvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernimmt (Umbuchung). In diesem Fall entstehen für Sie keine Kosten.
Bei einem Rücktritt ohne Umbuchung:
– bis einen Monat vor Belegungsbeginn wird die geleistete Anzahlung vom Vermieter einbehalten.
– innerhalb eines Monats vor Belegungsbeginn, wenn das Ferienhaus nicht anderweitig vermietet werden kann, werden 95% des Gesamtpreises erhoben.
In Ihrem Interesse ist eine Reiserücktrittsversicherung zu empfehlen.
5. Der Pool und der Tennisplatz stehen normalerweise zwischen Juni und September zur Verfügung. Wir unternehmen alle Anstrengungen, den Pool zu heizen, doch kaltes Wetter kann dieses Unterfangen unmöglich und umweltschädlich machen. Der Zugang zum Tennisplatz und zum Pool ist kein Bestandteil des Vertrages und nicht Teil unseres „Angebots“, das die Unterkunft und den Zugang zu den Gärten beinhaltet. Es kann vorkommen, dass wegen schlechten Wetters oder anderen Vorfällen der Zugang zu beiden Einrichtungen nicht möglich ist. Danke für dein Verständnis.